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Hauswirtschaftliche Versorgung

- Haushaltsführung (z.B. Wohnungsreinigung, Wäsche waschen und bügeln)
- Mahlzeiten richten, warme Mahlzeiten kochen
- Einkaufen, Besorgungen
- Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen etc.
- Einsatz bei Familien mit Kindern bei Krankheit der Mutter (haushaltsführenden Person), wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.
Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden von
- der Pflegekasse
- der Krankenkasse
- dem Sozialamt
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
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