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Hauswirtschaftliche Versorgung


  • Haushaltsführung (z.B. Wohnungsreinigung, Wäsche waschen und bügeln)
  • Mahlzeiten richten, warme Mahlzeiten kochen
  • Einkaufen, Besorgungen
  • Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen etc.
  • Einsatz bei Familien mit Kindern bei Krankheit der Mutter (haushaltsführenden Person), wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.
Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden von
  • der Pflegekasse
  • der Krankenkasse
  • dem Sozialamt
  • Bundesversicherungsanstalt für Angestellte