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Medizinische Versorgung


  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Vitalzeichenkontrolle (z.B. Blutdruck, Puls, Blutzucker)
  • Injektionen
  • Wundversorgung und Verbände
  • Kompressionsverbände und Stützstrümpfe an- und ausziehen
  • Katheterversorgung
  • Einläufe
  • Infusionstherapie
  • Beatmungstherapie
  • künstliche Ernährung
  • Versorgung nach Operationen und Krankenhausaufenthalten
Medizinische Versorgung kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Hausarzt bzw. Klinikarzt verordnet werden. Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden.