Wir informieren Sie über Kosten

Für ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege kommen die Krankenkassen auf.

Die Pflegekassen finanzieren Leistungen für Hilfsbedürftige der Pflegestufen eins, zwei und drei in den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Hauskrankenpflegekurse.

Auch das Sozialamt und das Versorgungsamt übernehmen Kosten.

In manchen Fällen muss ein Eigenanteil bezahlt werden.

Selbstverständlich pflegen wir auch dann, wenn die Anerkennung einer Pflegestufe nicht vorliegt. Für Leistungen, die nicht mit der Pflegekasse abgerechnet werden können, werden dem Patienten Rechnungen nach der Gebührenordnung (Leistungskatalog) erstellt.

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